Sondervorschriften fr die Verpackung PP61, PP62 und PP64:
PP61: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Auenverpackungen dichte Fsser mit abnehmbarem Deckel verwendet werden.

PP62: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern der explosive Stoff in einem flssigkeitsundurchlssigen Werkstoff enthalten ist.

PP64: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Auenverpackungen Scke (5H2, 5H3 oder 5H4) verwendet werden.
